Häufige Fragen unserer
Mietinteressent:innen

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht an Fragen, die uns unsere Mietinteressent:innen häufig stellen. Häufige Fragen von Mieter:innen finden Sie hier.

Die Antwort auf Ihre Frage ist noch nicht dabei?

 

Dann sprechen Sie uns an: Sie erreichen uns zuverlässig und über eine Vielzahl an Kanälen.

Unsere freundlichen Mitarbeiter:innen stehen Ihnen für alle Anliegen und Fragen zur Verfügung: zum Beispiel über die GCP Service-App, über WhatsApp-Messages (0151-14575531), per E-Mail an [email protected] oder telefonisch in unserem zentralen Service-Center: 030 346 55 777 (Mo-Fr 7-19 Uhr).

Eine komplette Übersicht unseres umfassenden Kontaktangebots finden Sie hier.

 

Fragen zu Wohnungssuche, Wohnungsbesichtigung und Anmietung 

 

Alles digital: Wir bieten Mietinteressent:innen viele Wege in ihr neues Traumzuhause an – vor Ort oder auch ganz bequem von der Couch aus. Denn GCP bietet nicht nur die Wohnungssuche im Internet. Auch Besichtigung und Vertragsunterschrift können vollständig digital erfolgen! Und nach dem Einzug bietet die GCP Service-App digitale Unterstützung bei allen Anliegen und Fragen.

GCP vermietet und verwaltet Wohnungen in ganz Deutschland.

Unsere freien Mietwohnungen finden Sie hier auf unserer Website und auch in unserer App. Filtern Sie individuell nach Ihren Wünschen und finden Sie so schnell Ihr passendes neues Zuhause. In der GCP App können Sie Ihre Lieblingswohnungen auch direkt als Favoriten speichern!

Profitieren Sie von unseren digitalen Möglichkeiten der Wohnungssuche. Hier geht es zum Download der GCP App: https://www.grandcityproperty.de/kontakt/gcp-app

Die Besichtigung Ihres Wohnungsfavoriten kann dann direkt vor Ort erfolgen – oder ebenfalls komplett digital. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme über die in der jeweiligen Wohnungsanzeige hinterlegten Kontaktwege!

Bei GCP können auch Student:innen renovierte Wohnungen in ganz Deutschland mieten. Gründungen von Student:innen-WGs sind grundsätzlich ebenfalls möglich, müssen jedoch vorab genehmigt werden. An vielen Standorten vermietet GCP auch möblierte Wohnungen für Student:innen. Gleiches gilt natürlich auch für Auszubildende.

Alle Angebote und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier auf der Webseite.

GCP vermietet modern renovierte und barrierearme Wohnungen in seniorenfreundlichen Nachbarschaften. Die Wohnungen sind auf viele Bedürfnisse zugeschnitten und zeichnen sich zum Beispiel durch einen barrierearmen Zugang und eine barrierearme Gestaltung der Innenräume aus.

Unsere Objekte für altersgerechtes Wohnen sind mit Aufzügen ausgestattet. Auch unser lokales Mieterbüro befindet sich meist in direkter Nähe, sodass kurze Wege garantiert sind.

Weitere Infos finden Sie hier.

Bei uns in guten Wänden – auch digital: In vielen Wohnungsanzeigen finden Sie einen Video-Rundgang oder 360°-Rundgang. So können Sie einen guten ersten Eindruck der Wohnung oder Gewerbeeinheit bekommen. Sie haben eine lange Anfahrt zum Wunschobjekt? Dann führen unsere Mitarbeiter:innen auf Anfrage auch gerne eine Vorab-Online-Besichtigung per Handy oder Tablet mit Ihnen durch.

Im nächsten Schritt erfolgt die persönliche Besichtigung vor Ort. Profitieren Sie auch von unserem Angebot zur digitalen Mietvertragsunterzeichnung – schnell und sicher online! Auch nach dem Einzug bietet die GCP Service-App digitale Unterstützung bei Ihren Anliegen.

Sie haben Ihr neues Zuhause bei GCP gefunden? Dann prüfen wir gerne Ihre eingereichten Unterlagen. Welche Unterlagen Sie konkret einreichen müssen, erfahren Sie von unseren Mitarbeiter:innen im Laufe des Prozesses. 

Wichtig: Bitte senden Sie uns vor der Wohnungsbesichtigung keine Kopien von vertraulichen personenbezogenen Dokumenten wie z.B. Gehaltsabrechnungen zu. Sollten Sie dies doch tun, so werden diese Dateien umgehend gelöscht.

Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen erstellen wir einen Mietvertrag. Dabei kann die Unterschrift des Mietvertrages digital erfolgen – effizient und schnell und natürlich vollkommen kostenlos für Sie.

Wenn der Mietvertrag von beiden Parteien unterschrieben wurde, erfolgt ein Termin zur Schlüssel- und Wohnungsübergabe. Herzlich willkommen in Ihrem neuen Zuhause!

Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein benötigen oder nicht, hängt von der konkreten Wohnung ab, in die Sie einziehen möchten. Diese Information können Sie in der jeweiligen Wohnungsanzeige nachlesen.

Wir versuchen, innerhalb von drei Werktagen die Angaben zu übermitteln.

Bedenken Sie bitte, dass Sonntage und Feiertage keine Werktage sind. Wenn uns gerade ungewöhnlich viele Anfragen erreichen, kann es auch einmal etwas länger dauern. Hierfür bitten wir um Verständnis. Sollte es länger dauern, können Sie auch bei dem oder der zuständigen Mitarbeiter:in der Vermietungsabteilung nachfragen.

Bitte beachten Sie folgende allgemeine wichtige Informationen zu Ihrem Schutz vor betrügerischen Wohnungsangeboten im Internet:

  • Wir übergeben Wohnungsschlüssel immer persönlich. Niemals erfolgt die Zusendung eines Wohnungsschlüssels per Post.
  • Zahlungen (Kaution, Monatsmiete) erfolgen ausschließlich nach Abschluss des Mietvertrags. Niemals vorher.
  • Niemals werden Sie von uns zur Zahlung eines Geldbetrags auf ein ausländisches Konto aufgefordert.

Sollten Sie auf eine betrügerische Wohnungsanzeige im Internet stoßen, so wenden Sie sich bitte umgehend an die Polizei!

Nein! Wir werden Sie niemals zur Zahlung einer Provision oder von Gebühren für einen Mietvertrag auffordern.

Wir vermieten grundsätzlich und seit jeher alle Wohnungen ohne Provision. Das haben wir schon immer so gemacht. Seit dem Inkrafttreten des Bestellerprinzips im Juni 2015 ist es jedoch generell allen Immobilienanbietern untersagt, für angebotene Mietwohnungen eine Provision zu verlangen.

Gemäß geltender Gesetze berechnet GCP auch niemals Gebühren für einen Mietvertrag.

Die Anmietung einer Wohnung bei GCP ist immer kostenlos. Zu zahlen sind nur die Kaution sowie die monatliche Miete inkl. Nebenkosten. GCP fordert niemals Geld für bereits vorhandene Wohnungseinrichtung. Unsere Mitarbeiter:innen dürfen kein Bargeld oder andere Bezahlungen annehmen.

Wenn jemand anderes Sie zur Zahlung von Provisionen o .ä. auffordert, gehen Sie nicht darauf ein. Es handelt sich dabei um ein illegales und unseriöses Vorgehen. GCP wird Sie niemals zu einer solchen Zahlung auffordern!

Fragen zum Einzug in die neue Wohnung

 

Alles rund um die Wohnungsübergabe:

In der Regel erfolgt die Wohnungsübergabe ca. drei Werktage vor Mietbeginn und innerhalb unserer Geschäftszeiten zwischen 8.00 und 17.00 Uhr. Die Terminfestlegung erfolgt auch abhängig von den Lichtverhältnissen, damit etwaige Mängel der Mietsache für beide Parteien eindeutig erkennbar sind.

Unser Hausverwalter oder unsere Hausverwalterin (Property Manager bzw. Property Managerin), begeht zusammen mit dem Mieter oder der Mieterin jeden Raum (ggf. auch Keller und Dachboden) und nimmt den Zustand der Mietsache (Boden, Wände, Sockelleisten, Fenster etc.), die Zählerstände (Heizkostenverteiler, Wasserzähler, Stromzähler, Gaszähler etc.) sowie die Anzahl der jeweiligen Schlüssel (Haus, Wohnung, Keller, Müllhaus/Müllplatz etc.) in das Wohnungsübergabeprotokoll auf.

Das Wohnungsübergabeprotokoll wird am Ende nochmals mit dem Mieter oder der Mieterin besprochen und dann von beiden Seiten unterschrieben. Der Mieter oder die Mieterin erhält im Anschluss eine Kopie per Post.

Natürlich werden die Namensschilder für den Briefkasten sowie die Klingel- und Gegensprechanlage kostenlos durch GCP angebracht.

Als alleiniger Mieter oder alleinige Mieterin stehen Ihnen gesetzlich jeweils zwei Haus- und zwei Wohnungsschlüssel zu. Für jede weitere Person im Haushalt kommen jeweils ein Haus- und ein Wohnungsschlüssel hinzu.

Brauchen Sie mehr Schlüssel, können Sie diese beim zuständigen Hausverwalter bzw. der zuständigen Hausverwalter:in anfragen (Property Manager:in). Hierfür ist die Angabe eines wichtigen Grundes zwingend erforderlich (z. B. Zugang für Pflegekräfte, Putzhilfen etc.). Die Kosten für diese zusätzlichen Schlüssel trägt der Mieter bzw. die Mieterin.

Möchten Sie sich selbst Schlüssel nachmachen lassen, müssen Sie zuvor in jedem Fall die Hausverwaltung informieren. Diese zusätzlichen Schlüssel müssen bei Auszug an die Hausverwaltung übergeben oder unbrauchbar gemacht werden.

Wohnungsrenovierungen werden nach Bedarf und gegebenenfalls nach individueller Absprache durchgeführt. In der Regel werden die meisten Wohnungen bei GCP vor dem Neubezug gestrichen.

Jeder Mieter bzw. jede Mieterin erhält eine Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG). Zur Ausstellung benötigen wir das konkrete Einzugsdatum.

Fragen zu Untermietverträgen und Mitbewohner:innen

 

Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zur Nutzung Ihrer Wohnung.

Möchten Sie Ihre Wohnung untervermieten, benötigen Sie hierfür zwingend eine Erlaubnis des Vermieters (BGB § 540).

Gerne können Sie sich mit diesem Anliegen an das GCP Service-Büro vor Ort oder an unsere Mitarbeiter:innen im Service-Center wenden – erreichbar zum Beispiel über die GCP Service-App, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 030 346 55 777 (Mo-Fr 7-19 Uhr). Eine komplette Übersicht unseres umfassenden Kontaktangebots finden Sie hier.

Generell ist die Anzahl der Personen, die in einer Wohnung leben dürfen, per Gesetz geregelt und hängt von der Quadratmeteranzahl der Wohnung ab. Eine Überbelegung ist gesetzlich verboten.

Direkte Angehörige dürfen immer bei Ihnen wohnen. Geht es um unverheiratete Partner:innen, müssen Sie vorab zwingend eine Erlaubnis des Vermieters einholen.

Hierfür können Sie sich gerne an das GCP Service-Büro vor Ort oder an unsere Mitarbeiter:innen im Service-Center wenden – erreichbar zum Beispiel über die GCP Service-App, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 030 346 55 777 (Mo-Fr 7-19 Uhr). Eine komplette Übersicht unseres umfassenden Kontaktangebots finden Sie hier.

Nein, eine Untervermietung der Wohnung als Ferienwohnung ist ohne Erlaubnis ausdrücklich nicht gestattet. Beachten Sie bitte, dass ein Verstoß gegen dieses Verbot laut Gesetzgeber einen fristlosen Kündigungsgrund darstellt.

Fragen zur Kaution

 

Alle Ihre Fragen zum Thema Kation werden in diesem Abschnitt beantwortet.

Die Kaution ist ein gesetzlich geregelter Sicherheitseinbehalt für den Fall, dass ein Mieter oder eine Mieterin den Pflichten aus dem Mietvertrag nicht nachkommt.

Eine Nichtzahlung der Kaution zieht mietrechtliche Folgen nach sich.

Die Kaution beträgt in der Regel drei Nettokaltmieten.

Die Kaution wird im Regelfall bis sechs Monate nach Ablauf des Mietvertrags ausgezahlt.

In manchen Fällen kann die Prüfungsfrist auch bis zu einem Jahr andauern, zum Beispiel wenn Nebenkostennachzahlungen zu erwarten sind oder die letzte Nebenkostenabrechnung noch nicht erfolgt ist.

  • Es ist möglich, die Kaution in drei gleich hohen Raten zu zahlen (Rechenbeispiel: bei 900,00 Euro Kaution in drei Raten á 300,00 Euro).
  • Die Zahlung der Kaution erfolgt per Überweisung auf das angegebene Kautionskonto.
  • Die Zahlung kann auch bar bei Wohnungsübergabe erfolgen (mind. in Höhe der ersten Rate) und dann weiterhin für die nächsten zwei Monate bar innerhalb der Mietersprechstunden. Diese Regelung muss vorab mit GCP besprochen und individuell geprüft sowie schriftlich genehmigt werden.
  • Auch Sparbücher können als Kaution hinterlegt werden.

Fragen zu den Mietzahlungen

 

Wann ist die Miete fällig, wie setzt sie sich zusammen und wie unterstützen wir Sie im Falle des Verzugs – hier steht es.

Wann die Miete im Einzelfall zu überweisen ist, können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen. In der Regel ist die Miete entsprechend § 556 b BGB zu Monatsbeginn, spätestens jedoch zum 3. Werktag des Monats zu überweisen.

Neben der monatlichen Warmmiete (Nettokaltmiete + Heizkosten) kommen noch die Betriebskosten des Hauses hinzu, welche auf den Mieter bzw. die Mieterin umlegbar sind. Zu diesen Betriebskosten zählen beispielsweise: Hausreinigung, Hauslicht, Hausmeister, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Wartung der technischen Anlagen, etc.

Wir wissen, dass Mietschulden oft in Situationen der Not entstehen. Wir bieten daher bei Miet- oder Zahlungsrückständen und Zahlungsengpässen eine kostenlose und persönliche Beratung an.

Wir unterstützen Sie und suchen gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung, wie beispielsweise Ratenzahlungen, oder helfen Ihnen bei Anträgen für Ämter und Behörden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Fragen zu den Betriebskosten

 

Alle relevanten Informationen rund um Betriebs- und Nebenkosten finden Sie in diesem Abschnitt.

Alle Bestandteile der Betriebskosten können dem Mietvertrag entnommen werden.

Es handelt sich hierbei um Kosten für die Bewirtschaftung des Gebäudes, welche auf den Mieter bzw. die Mieterin umlegbar sind. Dazu zählen beispielsweise Kosten für: Hausreinigung, Hauslicht, Hausmeister:in, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Wartung technischer Anlagen, etc.

Es gibt für jedes Gebäude einen Kostendurchschnitt pro m² an Betriebskosten. Dieser Kostendurchschnitt wird mit der Mietfläche multipliziert und ergibt die Nebenkostenvorauszahlung.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 103/06) dürfen die Kosten für den Betrieb eines Aufzugs bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag als Betriebskosten auf alle Mieter:innen des Hauses umgelegt werden.

Die Betriebskostenabrechnung erhalten Sie stets im folgenden Kalenderjahr bis zum 31.12.