Ummelden - so behalten
Sie den Überblick

Nach der Freude über die neue Bleibe beginnt schnell die Umzugsplanung. Schier endlos viele Dinge gibt es zu erledigen. Dazu gehört unter anderem das Ummelden bei den unterschiedlichsten Stellen. Hier haben wir noch einmal alle wichtigen Informationen rund um das Thema Ummelden für Sie zusammengetragen.

Ummelden? Gute Planung beginnt schon VOR dem Umzug!

 

Ein Umzug ist hektisch und auch in den ersten Wochen im neuen Heim gibt es unheimlich viel zu tun. Zeit ist ein rares Gut – und eine gute To-Do-Liste Gold wert. Das gilt auch für das Stichwort Ummelden. Nehmen Sie sich also noch vor dem Umzug einen Moment, um zu überlegen: Wem muss ich wann meine neue Anschrift mitteilen? Achten Sie dabei auch auf Öffnungszeiten, Fristen und benötigte Dokumente sowie Verträge. Eine verspätete Ummeldung bei Strom- und Gasanbietern oder Behörden kann unter Umständen Mehrkosten verursachen. Wir helfen Ihnen, dass Sie niemanden vergessen.

Ummelden bei Behörden: Ganz nach oben auf die Liste

Behörden können besonders streng bei nicht oder zu spät gemeldeten Adressänderungen sein. Einige verhängen sogar Säumnisgebühren oder stellen die Kosten zur notwendigen Ermittlung einer Adresse in Rechnung. Das lässt sich ganz leicht verhindern: Vielen Ämtern können Sie Ihre neue Adresse schon vor dem Umzug per Post, Telefon oder Internet mitteilen. Dazu gehören das Finanzamt, die Gebühreneinzugszentrale, die Familienkasse und zumeist auch die Agentur für Arbeit sowie das BAföG-Amt.

Anders verhält es sich beim Einwohnermeldeamt mit dem Ummelden. Hier müssen Sie in der Regel innerhalb der ersten Woche nach Ihrem Umzug persönlich vorstellig werden. Das liegt vor allem daran, dass die Adresse auf den besonders wichtigen Ausweisdokumenten geändert werden muss. Bei Paaren und Familien reicht es normalerweise, wenn ein volljähriges Familienmitglied mit dem Meldeformular und den Personaldokumenten der anderen Familienangehörigen persönlich beim Amt erscheint. Hundebesitzer können bei vielen Einwohnermeldeämtern übrigens auch gleich ihr vierbeiniges Familienmitglied für die Hundesteuer mit ummelden.

 

Auch Ihr Auto zieht mit um!

 

Den Termin in der Kfz-Zulassungsstelle und das Ummelden Ihres Autos können Sie sofort nach dem Einwohnermeldeamt in Angriff nehmen. Denn hierfür benötigen Sie ein aktuelles, gültiges Personaldokument mit Ihrer neuen Adresse. Was Sie sonst noch vorlegen müssen: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Nachweis über bestandene Haupt- und Abgasuntersuchung. 

GCP Ummelden per Onlineformular

Strom- und Gas: So informieren Sie Ihren Versorger

 

Wenn sich Ihr neues Heim im Netzgebiet des bisherigen Strom- und Gasversorgers befindet, ist das Ummelden im Normalfall unkompliziert. Viele Unternehmen bieten heute nämlich das komfortable Ummelden per Onlineformular an. Darüber teilen Sie die neue Lieferadresse, die Zählernummer sowie den Endzählerstand der alten und den Anfangszählerstand der neuen Wohnung mit. Manchmal lässt sich dabei auch noch in einen kostengünstigeren Tarif wechseln.

Um die Ummeldung von Gas und Strom sollten Sie sich schon sechs bis acht Wochen vor dem geplanten Umzugstermin kümmern und Ihren Anbieter über den Wohnungswechsel informieren. Dadurch verhindern Sie, am neuen Wohnsitz automatisch Strom oder Gas vom örtlichen Anbieter zu erhalten. Die Grundversorgungstarife sind in der Regel teurer als die Angebote auf dem freien Markt. Früh dran sein lohnt sich also. Und noch günstiger wird es für Sie, wenn Sie mithilfe einiger kleiner Maßnahmen Ihren Stromverbrauch zusätzlich verringern.

Internet, Telefon und Kabel: So bleiben Sie erreichbar

 

Drei bis vier Wochen vor dem Umzug sollte der Telefonanschluss an-, ab- oder umgemeldet werden. Bei vielen Anbietern lässt sich das leicht online oder telefonisch erledigen. Das Gleiche gilt für den Kabelanschluss. 

Ein Umzug ist übrigens auch hier eine gute Gelegenheit, um die Tarife unterschiedlicher Anbieter zu vergleichen und gegebenenfalls sogar zu wechseln. Und Achtung: Wenn Sie sich für die Kündigung Ihres Anschlusses entscheiden, müssen Sie sich an die festgelegten Kündigungsfristen halten. Also gilt: Vertrag im Blick behalten!

Arbeitgeber, Schule und Co. gehören ebenfalls auf Ihre Liste

 

Häufig vergessen wird das Ummelden bei den Stellen, wo es eigentlich am nächsten liegt: beim Arbeitgeber, der Krankenkasse, den Banken sowie bei Schule und/oder Kindergarten. Hier reicht eine kurze Mitteilung per Telefon oder E-Mail in der Regel aus. Wieder ein Punkt abgehakt!

 

Zu guter Letzt: Abos und Mitgliedschaften auf Ummeldung überprüfen

 

Wer gerne täglich seine Tageszeitung im Briefkasten hat, sollte auch daran denken, sein Abo entsprechend umzumelden. Je nachdem, welche Hobbys Sie sonst noch haben, kommen weitere Mitgliedschaften in Vereinen, Bibliotheken oder im Fitnessstudio hinzu. Das Ummelden hier lässt sich ganz in Ruhe nach dem Umzug erledigen. Denken Sie bei der Gelegenheit auch an Ihren Handyanbieter. Schon umgemeldet?

Das Gleiche gilt für Onlineshops: Sind Sie erst einmal umgezogen, sollten Sie beim Bestellen in Ihren Lieblingsshops daran denken, Ihre neue Adresse anzugeben. Nach ein paar Wochen im neuen Heim wird schnell einmal vergessen, dass im Kundenkonto noch der alte Wohnsitz gespeichert ist. Und dann freut sich Ihr Nachmieter über Ihre frisch bestellten Waren. Genießen Sie Ihre Shopping-Ergebnisse doch lieber selbst!

Eine Übersicht, wem Sie die neue Anschrift mitteilen sollen, finden Sie hier!