Erklärung der Barrierefreiheit
Grand City Property Ltd. – Zweigniederlassung Deutschland (GCP) ist bestrebt, ihre Webseite und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit ist gemäß dem European Accessibility Act (EAA) und dem nationalen Gesetz zur Umsetzung des EAA, insbesondere durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erforderlich.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://serviceportal.grandcityproperty.de/ („GCP-Mieterportal“).
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Beschreibung unserer Dienste
Über die Webseite des GCP-Mieterportals können Mieter alle Angelegenheiten rund um ihre Wohnung/Mietobjekt einfach verwalten. Nutzer können über eine Chat-Funktion direkt mit dem Servicecenter kommunizieren, ihre Verbrauchsdaten einsehen und jederzeit auf Mietunterlagen zugreifen. Es besteht die Möglichkeit, Termine für Mieterberatungen zu vereinbaren. Mieter können außerdem Konten mit der Mieternummer sicher verifizieren.
GCP bietet auch eine Mieter-App, die diese Funktionen ausführen kann. Die App bietet außerdem exklusive Einkaufsrabatte von bekannten Marken, Zugang zu Wohnungsangeboten für interessierte Mieter und Gutscheine für neue Mieter. Ein Treueprogramm ermöglicht es Nutzern, Punkte zu sammeln, die als Mietgutschrift eingelöst werden können, wobei bei der Registrierung Bonuspunkte vergeben werden. Die App ist sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache verfügbar.
Geltende Barrierefreiheitsanforderungen für die GCP-Mieter-Webseite
Die Barrierefreiheitsanforderungen sind in dem EAA und dem BFSG festgelegt, insbesondere in Artikel 13 EAA in Verbindung mit Anhang I zum EAA bzw. in § 14 BFSG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG und in der entsprechenden Durchführungsverordnung (Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)).
• Allgemeine Barrierefreiheitsanforderungen für Dienstleistungen:
o Bereitstellung von Informationen zur Funktionalität der Dienstleistung im gemäß Anhang I des EAA bzw. der BFSGV vorgeschriebenen Format.
o Gewährleistung barrierefreier Webseiten und mobiler Anwendungen, die den Anforderungen der WCAG 2.1 auf den Level A und AA sowie der EN 301 549 entsprechen, insbesondere im Hinblick auf Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
o Sicherstellung, dass Barrierefreiheitsmerkmale nicht ausschließlich auf sensorischen Eigenschaften wie Farbe, Form oder Größe basieren und bei Bedarf gleichwertige Alternativen, etwa in Form von Text, Symbolen oder Beschriftungen, angeboten werden.
o Gewährleistung, dass Kommunikationskanäle (z. B. GCP-Kontaktformulare) mit assistiven Technologien wie Bildschirmleseprogrammen, Spracherkennungssoftware oder Tastaturnavigation kompatibel sind.
o Sicherstellung, dass für sämtliche videobasierte oder multimediale Kommunikationsmittel, die im Kundensupport oder bei der Benutzerauthentifizierung auf unserer Webseite zum Einsatz kommen, Untertitel oder alternative Textoptionen verfügbar sind.
o Werden Support-Dienste wie Helpdesks oder Callcenter angeboten, so müssen diese Informationen zur Barrierefreiheit des Dienstes in barrierefreien Kommunikationsformen (z. B. per E-Mail, Textnachricht oder über mit assistiven Technologien kompatible Kontaktformulare) bereitstellen.
• Spezifische Barrierefreiheitsanforderungen für E-Commerce-Dienste:
o Bereitstellung von Informationen zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, wenn diese vom verantwortlichen Unternehmen bereitgestellt werden.
o Sicherstellung, dass die Funktionen für Identifizierung, Sicherheit und Zahlung barrierefrei sind, wenn sie als Dienstleistung angeboten werden.
o Bereitstellung barrierefreier Identifizierungsmethoden, elektronischer Signaturen und Zahlungsdienste, die barrierefrei sind.
• Spezifische Barrierefreiheitsanforderungen für elektronische Kommunikationsdienste:
o Zur Verfügungstellung von Echtzeit-Text zusätzlich zur Sprachkommunikation.
o Bereitstellung einer vollständigen Konversation, bei der zusätzlich zur Sprachkommunikation auch Video verfügbar ist.
Informationen zur Nutzung der Webseite
Um die Barrierefreiheit unserer Webseite zu gewährleisten, setzen wir unter anderem die technischen Anforderungen für Barrierefreiheit gemäß der europäischen harmonisierten Norm EN 301 549 und den entsprechenden WCAG-Richtlinien, derzeit WCAG 2.1, mit den Konformitätsstufen A und AA um.
• Unsere gesamte Webseiten-Oberfläche kann über die Tastatur bedient werden. Verwenden Sie die Aufwärts-/Abwärts- oder Bild-auf-/Bild-ab-Tasten zum Scrollen. Verwenden Sie die Tabulatortaste, um zu Links und Formularfeldern zu navigieren. Wir verwenden eine klare Sprache, um unsere Webseite verständlich zu machen.
• Alle grafischen Elemente der Benutzeroberfläche (z. B. Schaltflächen, verlinkte Bilder) verfügen über funktionalen Alternativtext, der die Aktion oder das Linkziel beschreibt, sodass sie von Screenreadern gelesen werden können.
• Symbole und andere Elemente der Benutzeroberfläche, die eine Funktion erfüllen (z. B. Lupe, Suchleiste), sind mit Beschriftungen (WAI-ARIA-Attributen) versehen. Dadurch wird sichergestellt, dass assistive Technologien wie Screenreader die Informationen des Elements der Benutzeroberfläche vermitteln können.
• Mit Ausnahme von Bildunterschriften und Textbildern kann der Text ohne assistive Technologie auf bis zu 200 Prozent vergrößert werden, ohne dass Inhalte oder Funktionen verloren gehen.
• Wenn die Webseite oder App CAPTCHAs zur Authentifizierung erfordert, verwendet unsere Webseite FriendlyCaptcha. Dabei handelt es sich nicht um ein bild- oder audiobasiertes CAPTCHA, sondern um eine klickbasierte Lösung, die barrierefreier ist. Zusätzliche Alternativen sind daher nicht erforderlich.
• Videos mit synchronisiertem Bild und Musik enthalten in der Regel Untertitel (z. B. YouTube-Untertitel).
• Überschriften und Unterüberschriften sind korrekt gekennzeichnet und logisch hierarchisch strukturiert. Die Beziehung zwischen den Überschriften kann durch assistive Technologien ermittelt werden.
• Bei der Gestaltung unserer Benutzeroberflächen achten wir auf einen ausreichenden Farbkontrast, um die Lesbarkeit zu verbessern.
• Informationen werden nicht ausschließlich durch Farben vermittelt. Farbige Markierungen werden durch Unterstreichungen, Symbole und Kontraste ergänzt.
• Alle Eingabefelder sind korrekt mit <label>-Elementen anstelle von Platzhaltertext beschriftet.
• iFrames enthalten beschreibende Titel (z. B. „Immobilienscout24 Bewertungen“).
• Beim Laden der Seite werden keine Töne automatisch abgespielt, und Videos oder Audiodateien werden erst nach aktiver Benutzerinteraktion (z. B. Klicken auf „Abspielen” oder „Play“) gestartet.
• Dekorative Bilder sind mit leeren Alt-Attributen (alt="") gekennzeichnet oder mit aria-hidden="true" ausgeblendet. Inline-SVGs sind korrekt betitelt (<title>, aria-labelledby) und werden ausgeblendet, wenn sie redundant sind.
• Meta-Tags ermöglichen die Skalierung der Seite (max-scale ≥ 2), sodass Benutzer Inhalte ohne Hilfsmittel vergrößern können.
Möchten Sie Probleme mit der Barrierefreiheit melden?
Haben Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte dieser Webseite festgestellt? Dann kontaktieren Sie uns bitte unter:
E-Mail: info@grandcityproperty.de
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Sollten Sie nach Nutzung der oben genannten Kontaktmöglichkeit noch weitere Fragen haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden: Marktüberwachungsbehörde der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – Anstalt öffentliches Rechts (MLBF AöR), Magdeburg. Weitere Informationen zur Behörde finden Sie hier.