Häufige Fragen unserer Mieter:innen

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht an Fragen, die uns unsere Mieter:innen häufig stellen. Häufige Fragen von Mietinteressent:innen finden Sie hier.

Die Antwort auf Ihre Frage ist noch nicht dabei?

 

Dann sprechen Sie uns an: Sie erreichen uns zuverlässig und über eine Vielzahl an Kanälen.

Unsere qualifizierten Mitarbeiter:innen stehen Ihnen für alle Anliegen und Fragen zur Verfügung: zum Beispiel über die GCP Service-App, über WhatsApp-Messages (0151-14575531), per E-Mail an [email protected] oder telefonisch in unserem zentralen Service-Center: 030 346 55 777 (Mo-Fr 7-19 Uhr)

Eine komplette Übersicht unseres umfassenden Kontaktangebots finden Sie hier.

Fragen zum gemeinschaftlichen Miteinander

 

Gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt – so lauten die Regeln für ein gutes Zusammenleben in der Nachbarschaft. Wir bitten alle Mietparteien, sich rücksichtsvoll und im Sinne einer guten Nachbarschaft zu verhalten.

Informationen hierzu finden Sie in Ihrer Hausordnung sowie am Aushang in Ihrem Hausflur.

Je nach Bundesland und Gemeinde sieht das öffentliche Recht zudem allgemein gültige Ruhezeiten vor. Diese weichen teilweise voneinander ab. Informieren Sie sich für eine verbindliche Auskunft bitte bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt.

Das hängt zunächst von der Art des Haustiers ab. Kaninchen, Fische oder Meerschweinchen dürfen beispielsweise ohne weitere Rücksprache gehalten werden und bedürfen keiner Genehmigung.

Die Haltung von Hunden, Katzen und exotischen Tierarten bedarf hingegen immer einer vorherigen schriftlichen Genehmigung der Hausverwaltung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Informationen dazu, wie oft Sie grillen dürfen, entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag und/oder Ihrer Hausordnung.

Neben etwaigen Regelungen im Mietvertrag gilt in jedem Fall das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Bitte sorgen Sie für eine minimale Rauch- und Geruchsbelästigung Ihrer Nachbar:innen und informieren Sie sie im Voraus.

Wir empfehlen zudem den Gebrauch eines Elektrogrills. Der Gebrauch eines Holzkohlegrills ist generell nicht gestattet.

Freie Fluchtwege gewährleisten Ihre Sicherheit im Falle eines Brandes.

Das Ablegen von privaten Gegenständen, Sperrmüll oder Müll ist laut Gesetzgeber weder im Treppenhaus noch im Hausflur, auf den Treppen oder vor der Wohnungstür gestattet.

Alle Fluchtwege, Kellergänge, Trocken- und Fahrradräume, weitere Gemeinschaftsflächen sowie die gesamten Außenflächen müssen aus Brandschutzgründen zu jeder Zeit freigehalten werden. Zudem müssen die Brandschutztüren zu den Fluren immer geschlossen sein. Ein Verkeilen, Verstellen, Festbinden o. ä. ist ausdrücklich verboten.

Grundsätzlich dürfen Sie Tätigkeiten und Hausarbeiten verrichten, die eine Geräuschkulisse verursachen. Dazu gehört auch das Musizieren in der eigenen Wohnung. Dabei sind jedoch die in der jeweiligen Hausordnung geregelten Ruhezeiten zu beachten. Diese können Sie dem Aushang in Ihrem Hausflur entnehmen. Darüber hinaus ist die gegenseitige Rücksichtnahme für ein gutes nachbarschaftliches Zusammenleben selbstverständlich.

Rufen Sie die Polizei. Sind Sie sich nicht sicher, ob die Täter:innen noch in der Wohnung sind, dann betreten Sie die Wohnung keinesfalls allein. Rufen Sie über ein Mobiltelefon oder mit Hilfe Ihrer Nachbar:innen die Polizei und warten Sie auf deren Eintreffen. Vor dem Eintreffen der Polizei sollte möglichst nichts in der Wohnung berührt werden.

Denken Sie auch daran, Ihrer Hausverwaltung eventuelle Schäden an der Mietsache mitzuteilen. Dies kann auch bei einem versuchten Einbruch der Fall sein, wenn beispielsweise das Türschloss oder ein Fenster von den Einbrechern beschädigt wurden.

Unsere qualifizierten Mitarbeiter:innen stehen Ihnen zur Seite: zum Beispiel über die GCP Service-App, über WhatsApp-Messages (0151-14575531), per E-Mail an [email protected] oder telefonisch in unserem zentralen Service-Center: 030 346 55 777. (Mo-Fr 7-19 Uhr)

Eine komplette Übersicht unseres umfassenden Kontaktangebots finden Sie hier.

 

Unsere Wohnungen werden zu Wohnzwecken und nicht zu gewerblichen Zwecken vermietet. Als Mieter:in sind Sie verpflichtet, gewerbliche Tätigkeiten in der Wohnung zu unterlassen.

Im Einzelfall ist eine Nutzungsänderung der Wohnung möglich. Diese muss im Vorfeld schriftlich beantragt und von der Hausverwaltung schriftlich genehmigt werden.

Versuchen Sie, ruhig zu bleiben, verlassen Sie schnellstmöglich das Gebäude.

Bitte verständigen Sie unverzüglich die Feuerwehr

Wir bitten Sie, danach auch uns zu informieren. Wenden Sie sich hierzu jederzeit telefonisch an unser Notfall-Team im zentralen Service-Center, das in dringenden Fällen rund um die Uhr für Sie erreichbar ist (030 346 55 777).  

Bitte entsorgen Sie Ihren Müll regelmäßig in den dafür vorgesehenen Mülltonnen. Bitte stellen Sie Müll nicht im Hausflur oder vor den Tonnen ab.

Sollten Sie Ungeziefer bemerken, dann können Sie sich an das GCP Service-Büro vor Ort oder an unsere Mitarbeiter:innen im Service-Center wenden – erreichbar zum Beispiel über die GCP Service-App, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 030 346 55 777 (Mo-Fr 7-19 Uhr). Eine komplette Übersicht unseres umfassenden Kontaktangebots finden Sie hier.

Alle weiteren Schritte werden dann durch die Hausverwaltung ausgeführt.

Hierzu kann jede:r Einzelne einen Beitrag leisten: Bitte spülen Sie die Leitungen regelmäßig, indem Sie sie benutzen und bei länger nicht genutzten Leitungen zunächst das in der Leitung stehende Wasser abfließen lassen.

Das Trocknen von Wäsche und das Aufstellen eines Wäscheständers gehören zum erlaubten vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.

Bitte sehen Sie jedoch davon ab, Wäscheleinen an den Außenwänden, zum Beispiel an den Balkonseiten, anzubringen, da Sie sonst unerlaubt in die Bausubstanz des Gebäudes eingreifen.

Die Hausordnung ist Bestandteil jeden jedes  Mietvertrags. Sie gilt verbindlich und gleichermaßen für alle Bewohner:innen des Wohnhauses. Sollten Sie Ihre Hausordnung verloren nicht mehr finden könnenhaben, können Sie diese noch einmal anfordern.

Wenden Sie sich hierzu gerne an das GCP Service-Büro vor Ort oder an unsere Mitarbeiter:innen im Service-Center – erreichbar zum Beispiel über die GCP Service-App, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 030 346 55 777 (Mo-Fr 7-19 Uhr). Eine komplette Übersicht unseres umfassenden Kontaktangebots finden Sie hier.

Als erstes sollten Sie das direkte persönliche Gespräch mit Ihren Nachbar:innen suchen. 
Wenn keine Übereinkunft miteinander gefunden werden kann, unterstützen wir Sie gerne.

Wenden Sie sich hierzu an das GCP Service-Büro vor Ort oder an unsere Mitarbeiter:innen im Service-Center – erreichbar zum Beispiel über die GCP Service-App, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 030 346 55 777 (Mo-Fr 7-19 Uhr). Eine komplette Übersicht unseres umfassenden Kontaktangebots finden Sie hier.

An vielen Standorten sind eigens von GCP eingesetzte Sozialarbeiter:innen im Einsatz, die Ihnen in diesen Fällen ebenfalls gerne behilflich sind.

Fragen zum Umgang mit der Mietsache

 

Hier finden Sie alle Antworten rund um Fragen zu möglichen Einbauten bzw. Veränderungen in und an Ihrer Wohnung.

Bitte lesen Sie sich hierzu die entsprechenden Vereinbarungen in Ihrem Mietvertrag durch.

Sollten darin keine konkreten Regelungen zu finden sein, gilt grundsätzlich: Während der Mietzeit steht es Ihnen frei, die Wände der Wohnung nach Ihrem Geschmack zu gestalten. Zum Auszug müssen die Wände jedoch wieder in neutralen, hellen und deckenden Farben gestrichen sein.

Wenn Sie eine Parabolantenne anbringen möchten, müssen Sie hierfür zuvor eine schriftliche Erlaubnis der Hausverwaltung einholen. Die Kosten für die fachgerechte Anbringung trägt der Mieter bzw. die Mieterin. Darüber hinaus ist die Hausverwaltung dazu berechtigt, den Standort der Antenne festzulegen.

Für weitere Informationen können Sie sich gerne an das GCP Service-Büro vor Ort oder an unsere Mitarbeiter:innen im Service-Center wenden – erreichbar zum Beispiel über die GCP Service-App, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 030 346 55 777 (Mo-Fr 7-19 Uhr). Eine komplette Übersicht unseres umfassenden Kontaktangebots finden Sie hier.

Ein Katzennetz bedarf vor Anbringung der schriftlichen Zustimmung der Hausverwaltung. Darüber hinaus muss das Modell möglichst unauffällig sein und darf die Mietsache nicht beschädigen (Aktenzeichen: Amtsgericht Köln 222 C 227/01).

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, wenn Sie in der von Ihnen angemieteten Wohnung eine Kamera installieren. Bitte beachten Sie aber, dass die Kamera keinen Bereich außerhalb Ihrer eigenen vier Wände erfassen darf, beispielsweise den Hausflur.

Bedenken Sie bitte auch die gesetzlichen Regelungen und Rechte der anderen Hausbewohner:innen, unter anderem das Persönlichkeitsrecht, bevor Sie eine Kamera installieren.

Eine bauliche Veränderung innerhalb der angemieteten Wohnung muss schriftlich eingereicht und genehmigt werden. Die Ausführung der baulichen Veränderung darf erst nach erfolgter schriftlicher Genehmigung beginnen.

Fragen zu Müllentsorgung, Hausreinigung und Winterdienst

 

Sauberkeit und ein gepflegtes Wohnumfeld erhöhen die Wohnqualität. Hier finden Sie alle relevanten Fragen und Antworten zu diesem Thema.

Ihren Müll entsorgen Sie bitte korrekt getrennt in den dafür vorgesehenen Mülltonnen bzw. Behältern für Restmüll, Papier und ggf. Glas. Bitte stellen Sie Müll nicht im Hausflur oder vor den Tonnen ab, sondern entsorgen ihn direkt in die richtige Tonne.

Die Abholung wird durch das für die Müllentsorgung verantwortliche Unternehmen zu festen Zeiten ausgeführt.

Sperrmüll muss in der Regel bei der Stadt angemeldet und vom zuständigen Entsorgungsunternehmen abgeholt und entsorgt werden. Bei erfolgter Terminvereinbarung darf der Sperrmüll zur Abholung vor dem Haus bereitgestellt werden. Manche Städte bieten auch kostenfreie Abholungen in einem bestimmten Turnus an.

Hier erfahren Sie, was es bei der Mülltrennung zu beachten gilt. 

Die Hausreinigung ist detailliert im Mietvertrag geregelt (konkrete Maßnahmen, Turnus, etc.).

Wird die Hausreinigung durch externe Dienstleister ausgeführt, erfolgt die Abrechnung über die Nebenkosten.

Der Winterdienst wird durch externe Dienstleister nach Notwendigkeit und Bedarf ausgeführt und durch unsere Property Manager:innen und Hausmeister:innen kontrolliert.

Fragen zu Schäden und Beschwerden

 

Wir setzen uns dafür ein, dass alles läuft. Und wenn es einmal anders ist, kümmern wir uns darum.

Sie erreichen uns zuverlässig sowie über eine Vielzahl an Kanälen.

Unsere qualifizierten Mitarbeiter:innen stehen Ihnen für alle Anliegen und Fragen zur Seite – zum Beispiel über die GCP Service-App, in der Sie auch den Bearbeitungsstand Ihrer Anliegen verfolgen können.

Zudem erreichen Sie uns unter anderem über WhatsApp-Messages (0151-14575531), per E-Mail an [email protected] oder telefonisch in unserem zentralen Service-Center: 030 346 55 777 (Mo-Fr 7-19 Uhr sowie 24/7-Notfallteam). 

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Bitte informieren Sie uns möglichst umgehend, wenn in Ihrer Wohnung etwas kaputt geht, das Teil der Mietsache ist, wie zum Beispiel Beschädigungen an Türen, Wänden, Fußböden usw.

Wir sind gerne für Sie da: Unsere qualifizierten Mitarbeiter:innen stehen Ihnen für alle Anliegen und Fragen zur Seite – zum Beispiel über die GCP Service-App, in der Sie auch den Bearbeitungsstand Ihrer Anliegen verfolgen können.

Zudem erreichen Sie uns unter anderem über WhatsApp-Messages (0151-14575531), per E-Mail an [email protected] oder telefonisch in unserem zentralen Service-Center: 030 346 55 777 (Mo-Fr 7-19 Uhr sowie 24/7-Notfallteam). 

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Bitte testen Sie zunächst: Drehen Sie das Thermostat Ihres Heizkörpers auf und fühlen Sie vorsichtig mit der Hand, ob der Heizkörper warm bzw. wärmer wird.

Sofern der Heizkörper weiterhin kalt oder nicht ausreichend warm bleibt, informieren Sie uns bitte, damit wir eine technische Prüfung einleiten können. 

Bitte beachten Sie die üblichen geltenden Vorgaben für die Bereitstellung von Heizwärme in Bezug auf Jahreszeiten und Außentemperaturen. Bitte beachten Sie außerdem reguläre Nachtabsenkungen.

Auf unserer Energiespar-Seite erfahren Sie, wie Sie richtig heizen und lüften und dabei sogar Kosten reduzieren können.

Unsere qualifizierten Mitarbeiter:innen stehen Ihnen zur Seite – zum Beispiel über die GCP Service-App, in der Sie auch den Bearbeitungsstand Ihrer Anliegen verfolgen können.

Zudem erreichen Sie uns unter anderem über WhatsApp-Messages (0151-14575531), per E-Mail an [email protected] oder telefonisch in unserem zentralen Service-Center: 030 346 55 777 (Mo-Fr 7-19 Uhr sowie 24/7-Notfallteam). 

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Melden Sie sich bitte möglichst umgehend bei uns: Unsere freundlichen qualifizierten Mitarbeiter:innen stehen Ihnen 24/7 für alle Anliegen und Fragen zur Seite – zum Beispiel über die GCP Service-App, in der Sie auch den Bearbeitungsstand Ihrer Anliegen verfolgen können.

Zudem erreichen Sie uns jederzeit unter anderem über WhatsApp-Messages (0151-14575531), per E-Mail an [email protected] oder telefonisch in unserem zentralen Service-Center (030 346 55 777). Zudem erreichen Sie uns unter anderem über WhatsApp-Messages (0151-14575531), per E-Mail an [email protected] oder telefonisch in unserem zentralen Service-Center: 030 346 55 777 (Mo-Fr 7-19 Uhr). 

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Hier erfahren Sie, wie Sie durch richtiges Lüften und Heizen der Schimmelbildung vorbeugen können.

Fragen zum Thema „Interner Umzug“

 

Manchmal verändern sich die Lebensumstände – und damit auch der Bedarf an Wohnraum. Wir bieten daher die Möglichkeit eines Umzugs in eine andere GCP Wohnung.

Wenden Sie sich an das GCP Service-Büro vor Ort oder an unsere Mitarbeiter:innen im Service-Center – erreichbar zum Beispiel über die GCP Service-App, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 030 346 55 777 (Mo-Fr 7-19 Uhr). Eine komplette Übersicht unseres umfassenden Kontaktangebots finden Sie hier.

Unsere freien Mietwohnungen finden Sie hier auf  unserer Website und auch in unserer App. Falls Sie Interesse an einer bestimmten Wohnung haben, teilen Sie uns dies am besten gleich mit. Wir machen Ihnen auch gerne passende Vorschläge.

Fragen zu Untermietverträgen und Mitbewohner:innen

 

Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zur Nutzung Ihrer Wohnung.

Möchten Sie Ihre Wohnung untervermieten, benötigen Sie hierfür zwingend eine Erlaubnis des Vermieters (BGB § 540).

Gerne können Sie sich mit diesem Anliegen an das GCP Service-Büro vor Ort oder an unsere Mitarbeiter:innen im Service-Center wenden – erreichbar zum Beispiel über die GCP Service-App, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 030 346 55 777 (Mo-Fr 7-19 Uhr). Eine komplette Übersicht unseres umfassenden Kontaktangebots finden Sie hier.

Generell ist die Anzahl der Personen, die in einer Wohnung leben dürfen, per Gesetz geregelt und hängt von der Quadratmeteranzahl der Wohnung ab. Eine Überbelegung ist gesetzlich verboten.

Direkte Angehörige dürfen immer bei Ihnen wohnen. Geht es um unverheiratete Partner:innen, müssen Sie vorab zwingend eine Erlaubnis des Vermieters einholen.

Hierfür können Sie sich gerne an das GCP Service-Büro vor Ort oder an unsere Mitarbeiter:innen im Service-Center wenden – erreichbar zum Beispiel über die GCP Service-App, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 030 346 55 777 (Mo-Fr 7-19 Uhr). Eine komplette Übersicht unseres umfassenden Kontaktangebots finden Sie hier.

Nein, eine Untervermietung der Wohnung als Ferienwohnung ist ohne Erlaubnis ausdrücklich nicht gestattet. Beachten Sie bitte, dass ein Verstoß gegen dieses Verbot laut Gesetzgeber einen fristlosen Kündigungsgrund darstellt.

Fragen zur Kaution

 

Alle Ihre Fragen zum Thema Kation werden in diesem Abschnitt beantwortet.

Die Kaution ist ein gesetzlich geregelter Sicherheitseinbehalt für den Fall, dass ein Mieter oder eine Mieterin den Pflichten aus dem Mietvertrag nicht nachkommt.

Eine Nichtzahlung der Kaution zieht mietrechtliche Folgen nach sich.

Die Kaution beträgt in der Regel drei Nettokaltmieten.

Die Kaution wird im Regelfall bis sechs Monate nach Ablauf des Mietvertrags ausgezahlt.

In manchen Fällen kann die Prüfungsfrist auch bis zu einem Jahr andauern, zum Beispiel wenn Nebenkostennachzahlungen zu erwarten sind oder die letzte Nebenkostenabrechnung noch nicht erfolgt ist.

  • Es ist möglich, die Kaution in drei gleich hohen Raten zu zahlen (Rechenbeispiel: bei 900,00 Euro Kaution in drei Raten á 300,00 Euro).
  • Die Zahlung der Kaution erfolgt per Überweisung auf das angegebene Kautionskonto.
  • Die Zahlung kann auch bar bei Wohnungsübergabe erfolgen (mind. in Höhe der ersten Rate) und dann weiterhin für die nächsten zwei Monate bar innerhalb der Mietersprechstunden. Diese Regelung muss vorab mit GCP besprochen und individuell geprüft sowie schriftlich genehmigt werden.
  • Auch Sparbücher können als Kaution hinterlegt werden.

Fragen zu den Mietzahlungen

 

Wann ist die Miete fällig, wie setzt sie sich zusammen und wie unterstützen wir Sie im Falle des Verzugs – hier steht es.

Wann die Miete im Einzelfall zu überweisen ist, können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen. In der Regel ist die Miete entsprechend § 556 b BGB zu Monatsbeginn, spätestens jedoch zum 3. Werktag des Monats zu überweisen.

Neben der monatlichen Warmmiete (Nettokaltmiete + Heizkosten) kommen noch die Betriebskosten des Hauses hinzu, welche auf den Mieter bzw. die Mieterin umlegbar sind. Zu diesen Betriebskosten zählen beispielsweise: Hausreinigung, Hauslicht, Hausmeister, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Wartung der technischen Anlagen, etc.

Wir wissen, dass Mietschulden oft in Situationen der Not entstehen. Wir bieten daher bei Miet- oder Zahlungsrückständen und Zahlungsengpässen eine kostenlose und persönliche Beratung an.

Wir unterstützen Sie und suchen gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung, wie beispielsweise Ratenzahlungen, oder helfen Ihnen bei Anträgen für Ämter und Behörden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Fragen zu den Verbrauchskosten

 

Verbraucher:innen beschäftigen sich mit dem Thema Energiesparen – aus Umweltgründen, aus Nachhaltigkeitsgründen, aus Kostengründen und ganz aktuell auch aus Gründen der Rohstoffknappheit bei Öl und Gas. 

Den eigenen Energieverbrauch zu senken, zahlt sich gleich mehrfach aus: Nicht nur der Geldbeutel freut sich, sondern auch das Klima. 

Jede:r von uns kann ganz gezielt Energie und Kosten einsparen. GCP sorgt dafür, dass alle technischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind – von gezielten Investitionen in Heizanlagen bis zur regelmäßigen Wartung für eine effiziente Heizleistung. 

Tipps, wie Sie Ihre individuellen Verbrauchskosten reduzieren können, finden Sie auf www.grandcityproperty.de/energie.

Fragen zu den Betriebskosten

 

Alle relevanten Informationen rund um Betriebs- und Nebenkosten finden Sie in diesem Abschnitt.

Alle Bestandteile der Betriebskosten können dem Mietvertrag entnommen werden.

Es handelt sich hierbei um Kosten für die Bewirtschaftung des Gebäudes, welche auf den Mieter bzw. die Mieterin umlegbar sind. Dazu zählen beispielsweise Kosten für: Hausreinigung, Hauslicht, Hausmeister:in, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Wartung technischer Anlagen, etc.

Es gibt für jedes Gebäude einen Kostendurchschnitt pro m² an Betriebskosten. Dieser Kostendurchschnitt wird mit der Mietfläche multipliziert und ergibt die Nebenkostenvorauszahlung.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 103/06) dürfen die Kosten für den Betrieb eines Aufzugs bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag als Betriebskosten auf alle Mieter:innen des Hauses umgelegt werden.

Die Betriebskostenabrechnung erhalten Sie stets im folgenden Kalenderjahr bis zum 31.12.

Fragen zur Wohnungskündigung

 

Wann müssen Sie Ihre Wohnung kündigen? Was muss dabei beachtet werden?

Das Wichtigste: Die Kündigung Ihrer Wohnung muss schriftlich erfolgen. Stellen Sie zudem sicher, dass die Kündigung fristgerecht zugestellt wird. Wollen Sie die Kündigung per Post schicken, ist der sicherste Weg ein Einschreiben.

Achten Sie auch darauf, Ihre Wohnung rechtzeitig zu kündigen. Informieren Sie sich in Ihrem Mietvertrag über Ihre Kündigungsfrist und zu wann die Kündigung zu erfolgen hat.

Haben Sie schon darüber nachgedacht, dass wir vielleicht auch eine passende andere Wohnung für Sie haben? Wir wollen, dass unsere Mieter:innen möglichst lange bei uns bleiben und bieten daher die Möglichkeit eines internen Umzugs an.

GCP vermietet und verwaltet Wohnungen in ganz Deutschland. Unsere freien Mietwohnungen finden Sie hier auf unserer Website und auch in unserer App – inklusive Favoriten-Speicherfunktion für Ihre Auswahl. Profitieren Sie von unseren digitalen Möglichkeiten der Wohnungssuche und finden Sie schnell Ihr neues Zuhause!

Hier geht es zum Download der GCP App: https://www.grandcityproperty.de/kontakt/gcp-app

Sie können sich auch an das GCP Service-Büro vor Ort oder an unsere Mitarbeiter:innen im Service-Center wenden – erreichbar zum Beispiel über die GCP Service-App, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 030 346 55 777 (Mo-Fr 7-19 Uhr). Eine komplette Übersicht unseres umfassenden Kontaktangebots finden Sie hier.

Nach Eingang der Kündigung erhalten Sie zeitnah eine durch unser Service-Center erstellte Kündigungsbestätigung.

In der Regel erfolgt die Wohnungsabnahme zeitnah zum Kündigungs- bzw. Auszugstermin und innerhalb unserer Geschäftszeiten zwischen 8.00 und 17.00 Uhr. Die Terminfestlegung erfolgt auch abhängig von den Lichtverhältnissen, damit etwaige Mängel der Mietsache für beide Parteien eindeutig erkennbar sind.

Unser Hausverwalter oder unsere Hausverwalterin, sprich der Property Manager oder die Property Managerin, begeht zusammen mit dem Mieter oder der Mieterin jeden Raum (ggf. auch Keller und Dachboden) und nimmt den Zustand der Mietsache (Boden, Wände, Sockelleisten, Fenster etc.), die Zählerstände (Heizkostenverteiler, Wasserzähler, Stromzähler, Gaszähler etc.) sowie die Anzahl der jeweiligen Schlüssel (Haus, Wohnung, Keller, Müllhaus/Müllplatz etc.) in das Wohnungsabnahmeprotokoll auf.

Es wird außerdem geprüft, ob der Mieter bzw. die Mieterin alle laut Mietvertrag notwendigen Schönheitsreparaturen, wie zum Beispiel das Streichen der Wände in neutralen, hellen und deckenden Farben, durchgeführt hat.

Das Wohnungsabnahmeprotokoll wird am Ende nochmals mit dem Mieter oder der Mieterin besprochen und dann von beiden Seiten unterschrieben. Bitte teilen Sie uns bei der Abnahme Ihre neue Adresse mit, damit wir Ihnen wir alle noch ausstehenden Dokumente zuschicken können. Auch eine Kopie des beidseitig unterschriebenen Abnahmeprotokolls senden wir Ihnen im Nachgang per Post zu.

Natürlich werden die Namensschilder für den Briefkasten sowie die Klingel- und Gegensprechanlage kostenlos durch GCP entfernt.

Um die Wohnung als Angehörige:r einer pflegebedürftigen Person zu kündigen, benötigen wir von Ihnen eine entsprechende Vollmacht.

Im Sterbefall benötigen wir die Sterbeurkunde und einen Nachweis, dass Sie der Erbe oder die Erbin sind (Erbschein) bzw. eine Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt. Sie müssen nachweisen können, dass Sie berechtigt sind, die Wohnung zu kündigen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Sie mögliche Nachmieter:innen vorschlagen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die finale Vermietungsentscheidung dem Eigentümer obliegt und wir diese Entscheidung nicht beeinflussen können.